Mietverwaltung

Einige Tätigkeitsbereiche der Mietverwaltung
1. Mieterakquisition
- Auswahl eines geeigneten Mieters
- Wahrnehmung von Besichtigungsterminen mit Interessenten
- Abschluss des Mietvertrages mit dem Mieter
- Übergabe der Wohnung mit Protokollierung
- Schlüsselverwahrung und -organisation
2. Laufende Betreuung
- Abwicklung des Schriftverkehrs mit dem Mieter
- Kontrolle des Zustandes der Wohnung, sowie der zugehörigen Betriebsvorrichtungen
- Durchführung der Hausordnung
- Information des Eigentümers bei wichtigen Anlässen (z.B. außerordentliche Kündigung, größere Instandsetzungsarbeiten usw.)
- Entgegennahme und Bearbeitung von Mängelanzeigen
- Abschluss bzw. Kündigung von Versicherungsverträgen soweit sie sich auf das beschriebene Sondereigentum beziehen und Abwicklung von Schadensregulierungen
- Auf Wunsch des Eigentümers Übernahme des Stimmrechts bei der Eigentümerversammlung
3. Verwaltung von Geldern
- Einforderung und Verwaltung der Mietkaution
- Einzug der Mieten und Betriebskostenvorschüsse vom Mieter und Überwachung der Zahlungseingänge
- Erstellung der Abrechnung der jährlichen Betriebskosten gegenüber dem Mieter, entsprechend der Betriebskostenverordnung; Rückzahlung von Guthaben bzw. Einzug von Fehlbeträgen gegenüber dem Mieter
- Überweisung der Mietüberschüsse auf das angegebene Konto des Eigentümers
- Monatliche Zahlung des Hausgeldes an den Verwalter der Eigentümergemeinschaft
- Erfassung der Einnahmen und Ausgaben in einer ordnungsgemäßen Buchhaltung und Erstellung einer Jahresabrechnung gegenüber dem Eigentümer, auch als Grundlage für die Einkommenssteuererklärung
4. Außergerichtliche Verfahren
- Bei Nichtzahlung bzw. Zahlungsverzug von Mieten bzw. Betriebskosten erfolgt die Durchführung des außergerichtlichen Mahnverfahrens durch bis zu vier Mahnungen pro Jahr und pro vermieteter Einheit
- Außergerichtliche Geltendmachung von vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen aus dem Mietverhältnis gegenüber dem Mieter
- Außergerichtliche Abwicklung von Schadensfällen und ggf. Geltendmachung von Ansprüchen
5. Regelmäßige Prüfungen
- Jährliche Überprüfung, ob die Miete nach den vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen durch eine Mieterhöhungserklärung angepasst werden kann; Unterbreitung eines Vorschlages an den Eigentümer und Durchführung eines Mieterhöhungsverfahrens nach Auftragserteilung durch den Eigentümer
- Prüfung der jährlichen Hausgeldabrechnung des Verwalters der Eigentümergemeinschaft und Bezahlung von Fehlbeträgen bzw. Entgegennahme von Erstattungen
- Beauftragung von Reparaturen bei Mängeln am Sondereigentum
6. Beendigung des Mietverhältnisses
- Entgegennahme und Bearbeitung von Kündigungen des Mieters
- Durchführung von ordentlichen Kündigungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
- Abnahme der Wohnung mit Protokollierung beim Auszug
- Durchführung von außerordentlichen Kündigungen, z.B. bei
Mietrückständen oder nicht vertragsgemäßer Nutzung der Mietsache
Es handelt sich hierbei um eine ausführliche, jedoch keine abschließende Aufzählung der Leistungen...
