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Mietverwaltung

Leistungsüberblick unserer Mietverwaltung in Deggendorf

Es handelt sich hierbei um eine ausführliche, jedoch keinesfalls abschließende Aufzählung unserer Leistungen im Bereich Mietverwaltung. Lassen Sie sich ein individuelles Angebot zugeschnitten auf die jeweilige Anlage in Deggendorf und Umgebung erstellen.

  • Auswahl eines geeigneten Mieters
  • Wahrnehmung von Besichtigungsterminen mit Interessenten
  • Abschluss des Mietvertrages mit dem Mieter
  • Übergabe der Wohnung mit Protokollierung
  • Schlüsselverwahrung und -organisation
  • Abwicklung des Schriftverkehrs mit dem Mieter
  • Kontrolle des Zustandes der Wohnung, sowie der zugehörigen Betriebsvorrichtungen
  • Durchführung der Hausordnung
  • Information des Eigentümers bei wichtigen Anlässen (z.B. außerordentliche Kündigung, größere Instandsetzungsarbeiten usw.)
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Mängelanzeigen
  • Abschluss bzw. Kündigung von Versicherungsverträgen soweit sie sich auf das beschriebene Sondereigentum beziehen und Abwicklung von Schadensregulierungen
  • Auf Wunsch des Eigentümers Übernahme des Stimmrechts bei der Eigentümerversammlung
  • Einforderung und Verwaltung der Mietkaution
  • Einzug der Mieten und Betriebskostenvorschüsse vom Mieter und Überwachung der Zahlungseingänge
  • Erstellung der Abrechnung der jährlichen Betriebskosten gegenüber dem Mieter, entsprechend der Betriebskostenverordnung; Rückzahlung von Guthaben bzw. Einzug von Fehlbeträgen gegenüber dem Mieter
  • Überweisung der Mietüberschüsse auf das angegebene Konto des Eigentümers
  • Monatliche Zahlung des Hausgeldes an den Verwalter der Eigentümergemeinschaft
  • Erfassung der Einnahmen und Ausgaben in einer ordnungsgemäßen Buchhaltung und Erstellung einer Jahresabrechnung gegenüber dem Eigentümer, auch als Grundlage für die Einkommenssteuererklärung
  • Bei Nichtzahlung bzw. Zahlungsverzug von Mieten bzw. Betriebskosten erfolgt die Durchführung des außergerichtlichen Mahnverfahrens durch bis zu vier Mahnungen pro Jahr und pro vermieteter Einheit
  • Außergerichtliche Geltendmachung von vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen aus dem Mietverhältnis gegenüber dem Mieter
  • Außergerichtliche Abwicklung von Schadensfällen und ggf. Geltendmachung von Ansprüchen
  • Jährliche Überprüfung, ob die Miete nach den vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen durch eine Mieterhöhungserklärung angepasst werden kann; Unterbreitung eines Vorschlages an den Eigentümer und Durchführung eines Mieterhöhungsverfahrens nach Auftragserteilung durch den Eigentümer
  • Prüfung der jährlichen Hausgeldabrechnung des Verwalters der Eigentümergemeinschaft und Bezahlung von Fehlbeträgen bzw. Entgegennahme von Erstattungen
  • Beauftragung von Reparaturen bei Mängeln am Sondereigentum
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Kündigungen des Mieters
  • Durchführung von ordentlichen Kündigungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
  • Abnahme der Wohnung mit Protokollierung beim Auszug
  • Durchführung von außerordentlichen Kündigungen, z.B. bei
    Mietrückständen oder nicht vertragsgemäßer Nutzung der Mietsache