Ein- und Auszugsinfos

Schritt für Schritt zur eigenen Wohnung

Umfassende Informationen zu den Themen Einzug, Auszug, interner Wechsel und Praxis- oder Auslandssemester:

Der erste Schritt zu einem reibungslosen Einzug in die students @ Schachinger Gärten ist eine frühzeitige und korrekte Anmeldung. 

Da wir immer nur gekündigte Wohnungen weitervermieten können, besteht bei der Vergabe der Zimmer keine Auswahlmöglichkeit. Es kann lediglich versucht werden, grundlegende Geschmäcker wie beispielsweise „OG-Wohnung“ oder „Südseite“ zu befriedigen. Ansonsten sei gesagt, dass alle Wohnung völlig identisch aufgebaut und ausgestattet sind.

Nach einer erfolgreichen Bewerbung und erfolgter Zusage sollten Sie sich mindestens 2 Wochen vor dem potentiellen Mietvertragsbeginn mit uns in Verbindung setzen um einen Übergabetermin zu vereinbaren. Wichtig ist hierbei: Bei der Übergabe der Wohnung werden die Schlüssel an Sie übergeben. Sie müssen an diesem Tag aber noch nicht einziehen. Wann Sie den Einzug organisieren, ist bei der Übergabe nicht wichtig. Übergabetermin (Zutritt zur Wohnung samt Schlüsselübergabe), Einzugstermin (Sie bringen Ihre persönlichen Dinge ein) und Mietbeginn (Miete wird fällig) können drei verschiedene Zeitpunkte sein. Die Wohnungsübergabe wird im Übrigen auch protokolliert, so dass es beim späteren Auszug keine Unklarheiten über den Zustand der angemieteten Wohnung gibt.

Bei der Übergabe ist dann auch die Kaution in Höhe von drei Kaltmonatsmieten zu bezahlen. Die Kaution ist bei Übergabe bar zu hinterlegen. Falls das Geld überwiesen werden soll, so ist die Kaution mindestens drei Werktage vor Einzug auf folgendes Konto zu überweisen:

Inhaber: Dobak IMMOPartner
IBAN: DE81120300001001923703
BIC: BYLADEM1001
Institut: Deutsche Kreditbank AG

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir ohne Mietsicherheit (Kaution) keine Übergabe durchführen können. Desweiteren möchten wir Sie bitten, bei der Übergabe Ihren gültigen Personalausweis mitzubringen.

Bei Einzug wird dann gemeinsam mit der Verwaltung die Stromanmeldung für das jeweilige Appartement (Festlegen der monatlichen Abschlagszahlungen, Zählerstand usw.) durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass sich auch Mieter, welche Wohnungen von „privaten Eigentümern“ gemietet haben, bzgl. Stromanmeldung bei der Verwaltung melden müssen.

Das müssen Sie in die eigene neue Wohnung mitbringen: 

  • Matratze 140cm x 200cm (Lattenrost ist vorhanden)
  • eigener Hausrat

Alles was nicht in der Ausstattung genannt ist, ist auch nicht vorhanden.

Bei weiteren Fragen bzw. Problemen können Sie sich gerne bei uns melden.

Der erste Schritt zum Auszug aus den students @ Schachinger Gärten ist eine ordentliche und fristgemäße Kündigung (siehe Mietvertrag) bei dem Vermieter bzw. bei der Mietverwaltung Dobak IMMOPartner; um evtl. Formfehler zu vermeiden, finden Sie hier ein entsprechendes Kündigungsformular.

Wenn Sie das Appartement vor dem offiziellen Kündigungstermin verlassen möchten, muss dies bitte im Kündigungsformular angegeben werden. Entweder es steht Ihrerseits ein geeigneter Nachmieter zur Verfügung, oder die Mietverwaltung sucht für den angegebenen vorzeitigen Termin einen Nachmieter für das betreffende Appartement. Korrekte Angaben im Kündigungsformular sind daher besonders wichtig. Vier Wochen vor dem bevorzugten vorzeitigen Auszugsdatum sollte bei der Verwaltung nachgefragt werden, ob dort bereits ein Nachmieter zur Verfügung steht.

Ca. zwei Wochen vor dem Auszug aus dem Appartement sollte dann mit der Verwaltung ein Übergabetermin für das Appartement vereinbart werden. An diesem Tag muss die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand sein. Die Abnahme wird in einem Übergabeprotokoll dokumentiert, damit beide Seiten einen abschließenden Bericht über den Zustand der gemieteten Räume haben.

Zustand des Appartements bei der Übergabe:

Das Appartement muss einwandfrei und gründlich gereinigt werden. Dazu zählt u.a.: Kalkfreie Bad- und Küchenamaturen ebenso Glasfront in der Dusche sowie aller Fliesen, staubfreie und saubere Möbel, fettfreie Küche samt Kühlschrank (abgetaut), saubere Herdplatte, saubere Fenster und Kunststoffrahmen innen und außen sowie Fensterbrett, sauberer Boden. 
Ist das Appartement zum Übergabetermin nicht ordnungsgemäß gereinigt, kann die Reinigungskraft die noch zu erbringenden Leistungen für Sie ausführen, welche Ihnen dann in Rechnung gestellt werden. Wer sparen will, sollte daher auf eine saubere Wohnung bei der Übergabe achten. 

Die Schönheitsreparaturen (=Reparaturen, durch welche die normalen Gebrauchsspuren beseitigt werden) sind bei Auszug vom Mieter durchzuführen (siehe Mietvertrag). Hier gibt es nun drei verschiedenen Möglichkeiten, wie verfahren werden kann:

1) Die Schönheitsreparaturen (vor allem Malerarbeiten) werden fachgerecht selbst ausgeführt. Es ist darauf zu achten, dass beim Umstellen der Möbel der Boden nicht beschädigt wird. Wichtig: Auch hinter den Schränken muss geweißelt werden.

2) Sie lassen die Schönheitsreparaturen fachgerecht durch unseren „Hausmaler“ durchführen. Die Preisliste für diese Malerarbeiten finden Sie hier. Bei der Wahl dieser Methode geht man sicher, dass es keine Beanstandungen gibt. Selbstverständlich kann auch eine Fachfirma Ihrer Wahl die Arbeiten durchführen.

3) Falls es dem Nachmieter zugemutet werden kann, das Appartement ohne die Ausführung der Schönheitsreparaturen zu beziehen (d.h. besonders guter Zustand der Wände), besteht die Möglichkeit sich durch Zahlung eines bestimmten Betrages von der Pflicht zur Schönheitsreparatur zu befreien (siehe Mietvertrag). Dieser Betrag muss sich am Abnutzungsgrad der Wände orientieren, daher lässt sich keine pauschale Aussage über die Höhe der Zahlung treffen. 
Bei einer „normalen Abnutzung“ (keine Bohrlöcher, nur wenige, leichte Flecken) würde folgendermaßen gerechnet werden: Die fiktiven Malerkosten für das Appartement (siehe Preisliste) werden auf ca. sechs bis acht Semester (drei-vier Jahre) verteilt. Pro Semester ergibt sich dann ein Betrag, der in etwa die normale Abnutzung der Wände widerspiegelt. Dieser Betrag dient als Richtschnur für die festzusetzende Zahlung zur Befreiung von der Pflicht zur Schönheitsreparatur. Falls Unsicherheit darüber besteht, ob diese Regelung in Anspruch genommen werden kann, sollte eine kurze Vorabbesichtigung mit der Verwaltung vereinbart werden.

Bei der Übergabe werden die Schlüssel wieder an den Vermieter zurückgegeben. Es wird natürlich auch ein gemeinsames Übergabeprotokoll erstellt, damit keine Meinungsverschiedenheiten über den Zustand der Mietsache aufkommen können. Die Mietzahlung richtet sich nach dem Mietvertrag. Sollte ein Anschlussmietvertrag eines Nachmieters vorliegen, so endet die Mietzahlungspflicht mit dem Anlauf des neuen Mietvertrages. Sollte kein Nachmieter vorhanden sein, muss die Miete bis zum ordentlichen Mietvertragsende weiter bezahlt werden.

Über die Kaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses abgerechnet. Der Vermieter hat die Sicherheit nicht sofort bei Vertragsende zurückzugeben, sondern hat zur Überprüfung seiner Ansprüche gegenüber dem Mieter, aufgrund derer er die Sicherheit weiter benötigt, eine Überlegungsfrist von drei bis sechs Monaten. Sind nur noch Ansprüche aus der Betriebskostenabrechnung offen, kann der Vermieter einen Teil als Sicherheit zurückbehalten, der sich nach dem voraussichtlichen Nachzahlungsbetrag bemisst. In der Praxis sieht das so aus, dass man in einem gemeinsamen Gespräch einen maßvollen Resteinbehalt vereinbart, der nach Erfüllung aller Ansprüche aus dem Mietverhältnis (vor allem Betriebskostenabrechnung) ausbezahlt wird. Über die Betriebskosten kann nicht während eines laufenden Jahres abgerechnet werden; die Abrechnung kann erst im Folgejahr nach Auszug erstellt werden. Nähere Infos zum Thema Betriebskosten finden Sie auch in unserem students @ Schachinger Gärten-ABC.

Bei Fragen und Probleme stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. 
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Sollte aus irgendeinem Grund das weitere Verbleiben in einem bestimmten angemieteten Appartement nicht mehr möglich sein, so ist ein interner Wohnungswechsel grundsätzlich möglich.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein interner Wohnungswechsel den selben Regeln folgt wie ein regulärer Auszug und Einzug. Für die betreffenden Wohnungen müssen dann auch getrennte Kautionszahlungen angelegt und separate Betriebskostenabrechnungen erstellt werden.

Sollte ein interner Umzug gewünscht werden, bitte Kontakt mit uns aufnehmen.

Für den Fall, dass das gemietete Appartement für ein Semester aufgrund eines Praxis- oder Auslandssemesters nicht benötigt wird, ist es empfehlenswert, selbst einen Zwischenmieter für den gewünschten Zeitraum zu organisieren. Somit ist sichergestellt, dass bei der Rückkehr das selbe Appartement auf einen wartet.

Die Verwaltung kann Untervermietungen leider nicht übernehmen.

Bitte unbedingt Folgendes beachten:

Es muss eine Untervermietungserlaubnis eingeholt werden, bevor ein Untermieter aufgenommen wird. Wir wollen gerne wissen, wer in den von uns verwalteten Appartements wohnen soll.

Gerne kann bei der Verwaltung nachgefragt werden, ob ein Bewerber zur Zwischenmiete zur Verfügung steht; einfach Kontakt mit uns aufnehmen.